Zwischen Gründungskosten und Investitionen unterscheiden
Je nach Komplexität Ihres Geschäftsmodells tätigen Sie bereits vor der Gründung Ausgaben. So kann es z.B. Sinn machen, eine fundierte Marktanalyse von einem externen Berater erstellen zu lassen, der das Marktpotenzial evaluiert. Oder aber Sie fahren auf Messen, um mögliche Lieferanten kennenzulernen. Die Ausgaben für diese sogenannten Gründungskosten tätigen Sie in der Regel vor der formalen Gründung und müssen entsprechend vorab von Ihnen privat finanziert werden. Auch die Kosten für die formale Gründung z.B. Notarkosten oder die Kosten für die Gewerbeanmeldung werden zu den Gründungkosten gezählt.
Gründungskosten sind in der Regel Ausgaben, die sich nicht direkt auf den Ertrag des Unternehmens auswirken. Entsprechend werden Gründungskosten meist auch relativ schnell abgeschrieben, oft direkt im ersten Geschäftsjahr.
Im Unterschied zu den Gründungskosten werden Investitionen im Normalfall erst nach der formal juristischen Gründung getätigt. Investitionen sind für den Unternehmensstart notwendige Ausgaben, die sich längerfristig positiv auf den Geschäftsverlauf auswirken sollten.
Die Ausgaben für Investitionen übersteigen in der Regel die Gründungskosten signifikant und werden von der Gesellschaft also z.B. von der GmbH, der GbR etc. bezahlt. Die meisten Investitionen werden bilanziert - d.h. sie stehen beim Geschäftsjahresende in der Bilanz - und werden je nach Absetzung für Abnutzung (AfA) über mehrere Jahre abgeschrieben.
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